AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Leistungen zwischen Simona Westermann (nachfolgend Designerin genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder, von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder, von den hier aufgeführten Bedingungen, abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Designerin gültig.

2. Nutzungsrechte und Urheberrecht

2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Dieser beinhaltet die Einräumung von Nutzungsrechten und die Schaffung des Werkes, das in Auftrag gegeben wurde. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten, die Prüfung der Kennzeichen- oder anderen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten sind nicht Gegenstand des Vertrages.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen der Designerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind dadurch als geistige Schöpfungen geschützt. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. In einem solchen Fall gelten die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung des Werkes, auch teilweise, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern. Wurde bis zum genannten Verstoß noch kein Betrag für die Vergütung festgelegt, wird der Mittelwelt der Preisspanne, die die Designerin angegeben hat, als Betrag der Vergütung festgelegt

2.4 Die Designerin räumt dem Auftraggeber ihre Werke nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

2.5 Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Designerin.

2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

2.7 Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) benötigen die Einwilligung der Designerin und sind honorarpflichtig.

2.8 Der Designerin steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu.

2.9 Die Designerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

2.10 Vorschläge und Weisungen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter, aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen, haben keinerlei Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart worden.

2.11 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

3. Vergütung und Ausfallhonorar

3.1 Entwürfe, Reinzeichnung und die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Hierfür berechnet die Designerin eine angemessene Vergütung. Die Vergütungen sind Nettobeträge.

3.2 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.

3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Grafikdesigner für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist sofort nach Eingang der Rechnung und ohne Abzug zahlbar.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten der Designerin beinhalten die im jeweiligen Preispaket angegebenen Leistungen. Jeder weitere Entwurf und jede weitere Änderung gilt als Sonderleistung und wird je nach Aufwand zusätzlich berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 An den Arbeiten der Designerin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch kein Eigentumsrecht.

6.2 Die Designerin ist nicht verpflichtet, die Originaldaten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Auf Wunsch des Kunden kann einer Herausgabe jedoch gesondert vereinbart und vergütet werden.

6.3 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

7. Haftung

7.1 Die Designerin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Designerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

7.2 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.

7.3 Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit und Schutzfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

7.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung

7.5 Bei Datenverlust ohne Verschulden der Designerin oder Dateibeschädigungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen.

7.6 Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm ggf. zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Kunde.

8. Gestaltungsfreiheit, Auftragsdurchführung und Vorlagen

8.2 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.3 Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designerin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9. Vertragsauflösung

9.1 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Designerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 20 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Kunden bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde selbst verantwortlich.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart.

11.2 Sind eine oder mehrere der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirsam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. Die unwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

01/2018